Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Katharina Ruecker am 18.05.2009 04:24
 


THEMA:  Berechnung der Zuverdienstgrenze zu ASVG Pension
Ich übe seit mehr als 20 Jahren zusätzlich zu meiner Beschäftigung im Angestelltenverhältnis (ASVG versichert)eine freiberufliche Tätigkeit (mit Steuernummer und jährlicher Einkommensteuererklärung) aus. Der Umsatz aus der (unregelmäßigen) freiberuflichen Tätigkeit beträgt im Schnitt pro Jahr ca 5- 6000 Euro. Durch diverse Absetz- und Abschreibbeträge war das steuerpflichtige Einkommen allerdings manchmal sogar negativ, meistens aber ca 1000 - 2000 Euro pro Jahr. Mit 1. September 2009 gehe ich nach der "Hacklerregelung" in Pension (ich bin 58 Jahre alt), würde aber gerne meine freiberufliche Tätigkeit im selben Umfang wie bisher weiterführen; möchte aber keinesfalls meine Pension "gefährden" Egal, wo ich mich bisher erkundigt habe, habe ich immer die Auskunft erhalten "es gilt die Zuverdienstgrenze von 372 Euro pro Monat". Nun ist mir erstens nicht klar, ob freiberufliches Einkommen auf Jahresbasis berechnet wird (d.h. dass ich, wenn ich z.B.einmal pro Jahr eine Zahlung von z.B. 2500 Euro erhalte, unter dieser Zuverdienstgrenze bleibe). Zweitens würde ich gerne wissen, ob eine "Verringerung" des Einkommens durch Absetzbeträge etc. auch in diesem Fall möglich ist, ob also z. B. bei drei Aufträgen zu je 2000 Euro pro Jahr durch diverse Sonderausgaben, Reisekosten, Werbematerial, etc. das Einkommen (so wie bisher)entsprechend herabsgesetzt und dadurch unter die Grenze "gedrückt" werden könnte und drittens,ob diese Grenze für die 4 verbleibenden Monate im Jahr 2009 aliquot berechnet wird, also 4x 372 Euro. Ich danke sehr herzlich im voraus für Ihre Auskunft ! Mit freundlcihen Grüßen Katharina Rücker
Verfasst von: Jutta Rapp am 18.05.2009 04:24
 


THEMA:  Re: Berechnung der Zuverdienstgrenze zu ASVG Pension
Nach der derzeitigen Rechtssprechung ist die monatliche Zuverdienstgrenze zu berücksichtigen. Ausgaben im Zusammenhang mit den Einnahmen verringern die monatlichen Einnahmen. Sonderausgaben werden jedoch bei dieser Berechnung nicht abgezogen.
Verfasst von: Ing. Oskar Korath am 25.06.2009 08:38
 


THEMA:  Re: Berechnung der Zuverdienstgrenze zu ASVG Pension
Liebe Frau Ruecker, Ihre Fragestellung entspricht genau meiner. Eine detailierte Antwort darauf ist für mich nirgends ersichtlich. Sollte Sie eine solche erhalten haben, würde ich mich freuen, wenn Sie mir diese zukommen ließen. Herzliche Grüße Oskar Korath
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.86 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.