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Verfasst von: Gerda Feicht am 20.05.2009 08:52
 


THEMA:  Mieteinnahmen
Hallo, ich habe mir in Wien eine Wohnung gekauft und möchte diese vermieten. Der Kaufpreis wurde zu 100% fremdfinanziert. Die Mieteinnahmen decken nicht die Rückzahlung (20 Jahre).... 1.muss ich die Einnahmen irgendwo bekanntgeben? 2. kann ich die Differenz geltend machen? Miete incl. BK: 1600/Monat BK: 290/Monat Rückzahlung: 1900/Monat auf 20 Jahre
Verfasst von: Jutta Rapp am 20.05.2009 08:52
 


THEMA:  Re: Mieteinnahmen
Die Rückzahlung des Kredites ist nicht erfolgswirksam; statt dessen werden die Anschaffungskosten im Zuge der Abschreibung geltend gemacht. Dem Finanzamt müssen Sie melden, dass Sie Einkünfte aus Vermietung erzielen.
Verfasst von: WT/StB am 20.05.2009 08:52
 


THEMA:  Re: Mieteinnahmen
Die Vermietung von Wohnraum ist steuerlich wesentlich komplexer als es hier den Anschein hat. Die Frau Kollegin Rapp kann hier genauso wenig wie andere Kollegen hier allumfassende Stellungnahmen abgeben. Um Ihnen das Problem zu verdeutlichen, sei noch einiges angemerkt, so dass Sie am besten beraten sind, einen Steuerberater Ihres Vertrauens aufzusuchen. Auf Nachfrage sollte meist die erste Beratungsstunde kostenlos sein: Es ergeben sich (auszugsweise) folgende Fragen: 1. Wurde die Wohnung steuerfrei oder inkl.Umatzsteuer gekauft? Davon hängt ab, ob sie umsatzsteuerpflichtig oder umsatzsteuerfrei vermieten. 2. 100 % Fremdfinanzierung - dass lässt erwarten, dass damit keine Überschüsse erzielt werden - ergo steuerlich betrachtet Liebhaberei - ergo keine Einkunftsquelle - ergo kein Ausgleich des Verlustes mit anderen positiven Einkünften. Das sind nur einige der abzuklärenden Fragen.
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