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Verfasst von: gast am 02.06.2009 15:04
 


THEMA:  Betriebsausgabe Unterkunft
Hallo, ich bin selbständig (Personengesellschaft) und muss demnächst ca. 3 bis 4 Tage/Woche beim Kunden vorort sein. Leider ist der Kunde ca. 200km von meiner Wohnung bzw. dem Sitz der Gesellschaft entfernt, eine tägliche Heimfahrt ist daher nicht möglich. Kann ich die zusätzlichen Ausgaben (gemietete Wohnung oder Hotel) als Betriebsausgaben (voll) absetzten? Und wie lange? Wenn ja, kann ich dann auch die Fahrten zu meiner 200 km entfernten Wohnung bzw. dem Büro als betrieblich veranlasst geltend machen? Kann man in diesem Fall von einer Dienstreise sprechen?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 02.06.2009 15:04
 


THEMA:  Re: Betriebsausgabe Unterkunft
Es handelt sich auf alle Fälle um eine betrieblich veranlasste Reise. Die Fahrtksoten sind abzgsfähig auch die Hotelkosten.Taggelder (26,40)maximal 15 mal, wenn Sie unregelmäßig dorthin fahren.5 mal,wenn Sie in einem Stück dortbleiben.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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