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Verfasst von: philippo31 am 18.05.2009 15:07
 


THEMA:  Kosten d. Arbeitsplatz
Hallo zusammen! Folgender Sachverhalt: Ich werde mit 02. Juni 2009 in Hartberg (Stmk.) Vollzeit von Mo-Fr oder Mo-Do arbeiten. Vom LKH-Hartberg bekomme ich günstig als Nicht-Mitarbeiter des LKH in einem Personalhaus ein Zimmer für einen günstigen Betrag, den ich selbst bezahlen muss - nicht mein Dienstgeber Mein Hauptwohnsitz wird in Wien sein - ist derzeit noch in Vorarlberg, wobei ich seit 2006 Vollzeit bereits in Wien arbeite und Nebenwohnsitz gemeldet bin. OK. So weit so gut. Von Wien aus werde ich nach Hartberg pendeln, sprich Montag von Wien hin fahren und am Do od. Fr dann retour. Die Strecke Wien-Hartberg macht je Fahrt 128 km aus. Welche Kosten kann ich nun für den Aufwand beim Finanzamt geltend machen? Lt. Recherche zur Arbeitnehmerveranlagung kann ich max. € 2000,-- /a für die Wohnraumbeschaffung in Hartberg geltend machen. Stimmt das? Kann ich auch Kilometergeld oder Pendlerpauschale einfordern - da die Distanz für einen Weg doch 128 km ausmacht. Danke für Eure Hilfe im Voraus. MfG Philippo
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