Hallo!
Ich bin seit Anfang des Jahres Vollzeit beschäftigt.
Ab Juni 09 endet die Vollzeitbeschäftigung. Es beginnt eine Teilzeitbeschäftigung und zusätzlich bin ich noch freiberuflich (freier Dienstvertrag) tätig.
Nun stellt sich die Frage, ob ich im Jahr 2010 ganz normal die Arbeitnehmerveranlagung oder doch die Einkommenssteuererklärung machen muss?
Und: Entstehen irgendwelche steuerlichen Nachteile, wenn man diese zwei Beschäftigungsarten kombiniert?
Mit freundlichen Grüßen
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