Guten Tag,
ich bin Einzelunternehmer und habe bisher sowohl meine Betriebskosten, als auch die Vorsteuer pauschal abgerechnet (12% + 1,8%). Kann ich ab heuer trotz Pauschalierung den Gewinnfreibetrag von 10% (bzw. ab nächsten Jahr 13%) geltend machen (z.B. durch Investition des Betrags in dementsprechende Wertpapiere)? Ich habe gelesen, dass dies seit der Steuerreform jetzt für alle betrieblichen Gewinnermittlungsarten (also auch Pauschalierer) gilt. Ist dies korrekt und auch bereits für das 2009er Jahr möglich?
Danke!
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