Verfasst von:
Andreas Haumer am
25.05.2009 13:48
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THEMA: Biersteuer |
Guten Tag,
stimmt es, dass auf die Biersteuer (= Verbrauchssteuer) nochmals Umsatzsteuer, also eine weitere Verbrauchssteuer, verrechnet wird?
Gewerbebetrieben wird es egal sein, die können sich die Vorsteuer holen, wie sieht es aber mit Vereinen, etc. aus? Die würden gleich 2x zur Kasse gebeten.
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Verfasst von:
Gast am
15.07.2009 15:19
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THEMA: RE: Biersteuer |
Lieber Herr Haumer,
Das ist leider korrekt. Die Biersteuer wird vor der MwSt. auf den Nettobetrag addiert. Sie ist von dem Stammwürzegrad und der Menge des Bieres abhängig.
Allerdings ist die Biersteuer nicht so sehr hoch und so hoffe ich, dass Ihre Vereinskasse nicht zu stark belastet wird, denn das würde dann zumindest auf sehr fröhliche Feste schließen lassenn ;o)
Lieben Gruß
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at
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Verfasst von:
Peter Fahrner am
01.10.2014 18:27
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THEMA: Biersteuer |
Sehr geehrte Frau Hochweis!
Bin gerade über dieses Thema "gestolpert". Bei einem Bier mit 12,3° Plato beträgt die Biersteuer 24 cent pro Liter. Darauf kommen dann nochmals! 20% Umsatzsteur. Also ich finde das schon heftig!? Große Brauereien können sich einen Teil der Biersteuer refundieren, bei mir (kleinbrauer) geht das nicht. Deshalb ist diese Mehrfachbesteuerung sehr wohl eine große Last und eigentlich unverschämt.
mfG Peter Fahrner |
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Verfasst von:
Hermann am
28.05.2015 15:45
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THEMA: Biersteuer |
bei einem Fass Bier Kosten 94,58 +12 Biersteuer +20% Mehrwehrtssteuer=128€ das heist die Steuer von der Steuer sind 2,4 € pro Fass nur mal so? Nebenbei Abgezogt ! |
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