Lieber Gerry63,
Wenn Sie im Auftrag eines deutschen Unternehmens mit UID-Nummer vermitteln, dann kann durch diese i.g.Vermittlung der Leistungsort nach Deutschland verschoben werden und damit verrechnen Sie keine Umsatzsteuer müssen aber beide UID-Nummern auf der Rechnung anführen.
Nachdem diese Leistungen aber immer wieder auf Grund Verträgen und Gestaltungen fraglich sein können würde ich Ihnen empfehlen eine schriftliche Anfrage an das Finanzamt zu stellen, die Verträge und Vereinbarungen in Kopie beilegen sowie eine Darstellung des GEschäftsfalles machen - dazu eine Bitte um schrifltiche Stellungnahme und dann sind Sie gut abgesichert. Sie müssen diese Anfrage allerdings an IHR zuständiges Finanzamt richten!
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis,MBA
www.hochweis.at
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