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Verfasst von: di am 02.06.2009 13:52
 


THEMA:  freier dienstvertrag und geringfügig
ich hätte folgende frage: ich werde ab ende des jahres sowohl als freier dienstnehmer als auch bei einer anderen firma geringfügig arbeiten, das einkommen wird insg. über 12.000.- brutto/jahr betragen. mir ist klar, daß ich einkommenssteuer zahlen muß, meine frage: mur ich dies dann immer mit jahresbeginn (rückwirkend per einkommenssteuererklärung) tun, oder geschieht das monatlich ? und mit wieviel % abgaben muß ich überhaupt rechen? ich kenne mich da leider überhaupt nicht aus und wäre über eine konstruktive antwort sehr dankbar!
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 05.06.2009 14:44
 


THEMA:  Re: freier dienstvertrag und geringfügig
Lieber Forumsteilnehmer, Wenn bei Ihnen als freier Dienstnehmer noch KEINE Sozialversicherung abgezogen wird, dann müssen Sie mit einer Nachzahlung in Höhe von rund 18 % Sozialversicherung rechnen. Für die Steuer sind im Jahr 2009 bereits € 11.000,-- steuerfrei und damit würden "nur" mehr € 1.000,-- der Steuer unterzogen. Fraglich ist, ob Sie hier nicht noch Ausgaben in dieser Höhe haben, sodass in Summe KEINE Einkommensteuer mehr anfällt. Als freier Dienstnehmer können Sie ja die Fahrtkosten von zu Hause bis zum "Dienstgeber" als Fahrkosten absetzen, eben so eventuelle Telefonkosten .... Falls Sie keine detaillierten Kosten haben, dann können Sie ein Betriebkostenpauschale von zumindest 6 % geltend machen. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis,MBA www.hochweis.at
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