Ich bin seit 01.01.2009 als Werkvertragsnehmer bei der Wr. GKK selbstversichert. Ab 01.07.2009 werde ich mich arbeitslos melden. Für die Versicherungsgrente bei der SVA gelten die EUR 6.453,36 pro Jahr. Wird das Arbeitslosengeld da miteingerechnet oder ist das ausgenommen?
Mit meiner Werkvertragstätigkeit komme ich bis 30.06.09 auf rund EUR 5.000,- Einkünfte, ich möchte nicht, dass eine GSVG Pflicht ausgelöst wird und ich nachzahlen muß.
Um Hilfe wäre ich dankbar!!! |
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