Verfasst von:
Michael l am
06.06.2009 17:01
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THEMA: Spekulationsgewinne - Einkommenssteuer |
Guten Tag!
Mir ist klar, dass ich Spekulationsgewinne bis 440 Euro pro Jahr nicht veranlagen muss.
Da ich lohnsteuerpflichtig bin, kann ich pro Jahr insgesamt noch zusaetzlich 730 Euro weitere Einkünfte steuerfrei beziehen (da fallen doch auch Spekulationsgewinne darunter, oder?).
Bedeutet das, dass
1. wenn ich NUR Aktiengewinne pro Jahr von bis zu 730 Euro habe, NICHT Einkommenssteuer veranlagen muss?
2. wenn ich über 730 Aktiengewinne habe, diese veranlage, dann aufgrund der 730 Euro steuerfrei, nur den darüber hinausgehende Betrag im Rahmen meines Einkommens versteuert wird?
Vielen Dank fuer Ihre Auskunft!
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Verfasst von:
Mag. Stefan Schuster am
06.06.2009 17:01
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THEMA: Re: Spekulationsgewinne - Einkommenssteuer |
Die 730 betreffen nur aktive Einkünfte, also nicht Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Die genannten Beträge sind sog. Freigrenzen, wenn Sie darüber sind müssen Sie alles versteuern. Einschleifregelungen gibt es nur bei den 730 EUR
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