Guten Morgen,
ich habe eine Frage zur Nachbemessung der Krankenversicherung bei Jungunternehmern im 3. Jahr.
Ich habe im September 2007 als Jungunternehmer ein Gewerbe angemeldet. Ab wann kommt es bei mir zu einer Nachbemessung der Krankenversicherung?
-im 3. Jahr, ab Oktober 2009
-im 3. Kalenderjahr, also bereits ab Jänner 2009
Mein Gewinn für 2009 wird die Mindestbemessungsgrundlage von 537,78 monatlich übersteigen.
Vielen Dank,
Christoph |
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