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Verfasst von: MHL am 08.06.2009 15:25
 


THEMA:  Steuernummer für einmaligen Auftrag?
Bin voll berufstätig (höchste Steuerklasse wird knapp erreicht) und werde in den kommenden Wochen voraussichtlich (privat) ein Projekt von einem anderen Unternehmen übernehmen. Das Projekt hat einen nennenswerten Arbeitsaufwand und ich schätze, dass ein Umsatz von rund EUR 6000,- anfallen wird. Das Problem für mich ist, dass es sich um eine absolut einmalige Sache handelt. Dass ich um die Steuer nicht herumkommen werde ist klar... aber muss ich mir wirklich die Arbeit antun mich als Selbständiger zu melden? Inkl. Sozialversicherung, Steuernummer etc.? Oder kann ich das auch irgendwie anders lösen? DANKE!
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 08.06.2009 15:25
 


THEMA:  Re: Steuernummer für einmaligen Auftrag?
Lieber MHL, Wenn Sie in der höchsten Steuerklasse sind, dann sind Sie bereits in der Höchstbemessung für die Versicherung. Das bedeutet, dass Sie sich bei der Versicherung melden, aber dort "nur" die Unfallversicherung von knapp über € 7,-- pro Monat bezahlen, da Sie dort gleichzeitig den Antrag auf Differenzvorschreibung stellen und diesem Schreiben (einfacher Brief genügt) Ihren Gehaltszettel als Nachweis beilegen. Beim Finanzamt ist das auch nicht dramatisch - Sie melden sich dort, füllen ein "Verf24" aus und haben es auch schon geschafft. Zu beachten ist, dass wenn Sie einen Gewinn von 6.000,-- machen (Umsatz abzüglich Fahrkosten, Telefonkosten ....) dass Sie dann dafür auch die volle Progression der Einkommensteuer haben. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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