Verfasst von:
BigC am
19.06.2009 22:39
|
|
THEMA: Abschreibung |
Hallo,
ich hab eine Frage zum Thema Abschreibung. Ich möchte einen Gastronomiebetrieb neu eröffnen und brauche dafür eine komplett neue Einrichtung. Viele der Gegenstände (wie Stühle etc.) werden unter 150 Euro kosten und müssten demzufolge sofort abgeschrieben werden. Da ich noch keinen Gewinn mache ist das für mich sehr unvorteilhaft.
Ein ähnliches Problem mit den Gegenständen die zwischen 150 und 1.000 kosten (wie Sofa oder Tische). Ich müsste die linear auf 5 jahre verteilt abschreiben, dabei werd ich frühestens in 3 Jahren den ersten Gewinn ausweisen und würde damit erst im 3. jahr von der Abschreibung profitieren (und das dann ja auch nurnoch 2 Jahre lang).
Deswegen meine Frage, kann ich das irgendwie umgehn?
Wie ist das eigentlich mit Gegenständen, die als Ersatz dienen? Z.b. geht ein Stuhl nach 3 Jahren kaputt. Kann ich den neuen Stuhl dann sofort abschreiben oder muss ich (nehmen wir an er kostet über 150 Euro) den auch linear auf 5 Jahre verteilt abschreiben?
Grüße
|
|
|
Verfasst von:
Jutta Rapp am
19.06.2009 22:39
|
|
THEMA: Re: Abschreibung |
Bei einer Kompletteinrichtung zählt die Einheit, also z. B. Tisch + x Sessel. Der Betrag dafür ist die Basis für die Abschreibung.
Anlaufverluste können in den Folgejahren gegengerechnet werden, sind also nicht verloren.
|
|
|
Verfasst von:
nachfragend am
19.06.2009 22:39
|
|
THEMA: Re: Abschreibung |
Achtung,
Sie schreiben hier von einer Sofortabschreibung bis EUR 150,00.
Diese Grenze gilt seit 2008 in Deutschland. Könnte es sein, dass Sie eine Antwort nach deutschem Steuerrecht benötigen??
|
|
|
|