Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: BigC am 19.06.2009 22:39
 


THEMA:  Abschreibung
Hallo, ich hab eine Frage zum Thema Abschreibung. Ich möchte einen Gastronomiebetrieb neu eröffnen und brauche dafür eine komplett neue Einrichtung. Viele der Gegenstände (wie Stühle etc.) werden unter 150 Euro kosten und müssten demzufolge sofort abgeschrieben werden. Da ich noch keinen Gewinn mache ist das für mich sehr unvorteilhaft. Ein ähnliches Problem mit den Gegenständen die zwischen 150 und 1.000 kosten (wie Sofa oder Tische). Ich müsste die linear auf 5 jahre verteilt abschreiben, dabei werd ich frühestens in 3 Jahren den ersten Gewinn ausweisen und würde damit erst im 3. jahr von der Abschreibung profitieren (und das dann ja auch nurnoch 2 Jahre lang). Deswegen meine Frage, kann ich das irgendwie umgehn? Wie ist das eigentlich mit Gegenständen, die als Ersatz dienen? Z.b. geht ein Stuhl nach 3 Jahren kaputt. Kann ich den neuen Stuhl dann sofort abschreiben oder muss ich (nehmen wir an er kostet über 150 Euro) den auch linear auf 5 Jahre verteilt abschreiben? Grüße
Verfasst von: Jutta Rapp am 19.06.2009 22:39
 


THEMA:  Re: Abschreibung
Bei einer Kompletteinrichtung zählt die Einheit, also z. B. Tisch + x Sessel. Der Betrag dafür ist die Basis für die Abschreibung. Anlaufverluste können in den Folgejahren gegengerechnet werden, sind also nicht verloren.
Verfasst von: nachfragend am 19.06.2009 22:39
 


THEMA:  Re: Abschreibung
Achtung, Sie schreiben hier von einer Sofortabschreibung bis EUR 150,00. Diese Grenze gilt seit 2008 in Deutschland. Könnte es sein, dass Sie eine Antwort nach deutschem Steuerrecht benötigen??
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.86 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.