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Verfasst von: birgit lampke am 11.06.2009 12:09
 


THEMA:  freier DV + geringfügige Beschäftigung
Ich war im Jahr 2008 (in Österreich) bis Juli geringfügig beschäftigt (verdienst inkl. urlaubsgeld 2.200), ab august dann als freier dienstnehmer (verdienst ca. 2.900) Ich benötige eine Bescheinigung über meinen Verdienst, (beim Finanzamt bekam ich die Auskunft, ich müsste eine erklärungsänderung vornehmen...?!) was muss ich genau machen um eine bescheinung meines gesamten verdienstes zu bekommen? (bei der arbeitnehmerveranlagung scheinen nur die 2.200 aus der geringfügigen beschäftigung auf)
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 11.06.2009 12:09
 


THEMA:  Re: freier DV + geringfügige Beschäftigung
Das erscheint mir seltsam. Es klingt so, als ob die Einkünfte als freie DN nicht gemeldet wurden. Setzen Sie sich mit Ihrem Auftraggeber in Verbindung. Nach erfolgter Meldung können Sie dann einen Erklärungswechsel beantragen (von Arbeitnehmerveranlagung auf Einkommensteuererklärung).
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