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Verfasst von: Josephine Kober am 21.06.2009 20:24
 


THEMA:  Eigenbedarf Pauschale Gastronomie
Hallo, ich betreibe selbstständig ein Bistro mit warmen und kalten Speisen. Gibt es einen Pauschalbetrag, den man als Eigenbedarf angeben kann? Oder muss genau buchgeführt werden? Wird der Betrag mit Einkaufs- oder VK berrechnet? Bzw wovon berrechne ich die UST? Wenn meine Mitarbeiterin freie Verpflegung während der Arbeitszeit bekommt, wie ist das zu verbuchen? Vielen Dank für die Hilfe Josephine Kober
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 21.06.2009 20:24
 


THEMA:  Re: Eigenbedarf Pauschale Gastronomie
Es gibt eventuell eine grundsätzliche Pauschalierung für die Gewinnermittlung bzw. eine Vorsteuerpauschalierung. Der Eigenverbrauch ist nach meinem Wissenstand und nach meiner Erfahrung immer eigens zu Erfassen. Die Ver-Ust-ung erfolgt zu Einkaufspreisen (Hintergrund: Es geht dabei darum, dass die abgezogene Vorsteuer wieder neutralisiert werden soll, da die Anschaffung ja für privat und nicht den Betrieb war). Für die Mitarbeiter kann ein Sachbezug angesetzt werden - in der Lohnverrechnung - wobei die Getränke für Mitarbeiter am Arbeitsplatz als "geringwertig" angesehen werden und damit weder zu einer Vorsteuerkorrektur noch zu einer Sachbezugsversteuerung führen. Für die Mahlzeiten gibt es in der Lohnverrechnung eigene Sachbezugswerte (Teile der vollen freien Station) und dafür ist auch eine Umsatzsteuer ab zu führen (da dies wiederum als Privat und nicht betrieblich gilt). Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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