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Verfasst von: sugafree am 10.06.2009 13:45
 


THEMA:  E1 Korrektur
Bis wann darf man eine Korrektur zur E1 einreichen, wenn man einen eigenen Fehler gefunden hat? E1 eningereicht Ende jänner, der bescheid ist noch nicht da. Nun gabe ich gesehen, dass ich meine _steuerfreie_ Aufwandsentschädigungen (für Mitwirkung in einem Orchester) aus Versehen (oder, eher, Verwirrung) unter "Ich habe 2007 Einkünfte erzielt, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen steuerfrei sind (z.B. UNO, UNIDO) in Höhe von" angegeben habe und verstehe nun, dass es nicht ganz richtig ist. Kann ich noch zum Finanzamt hinlaufen und eine korrigierte E1 einreichen? Soll ich dann verlangen, dass sie mir die alte Version zurückgeben?
Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 10.06.2009 13:45
 


THEMA:  Re: E1 Korrektur
Reichen Sie die "berichtigte Einkommensteuererklärung" unverzüglich ein. Hoffentlich noch vor der Veranlagung. Sollte mittlerweile die Veranlagung erfolgen, ist eine Berufung zu machen - Begründung: berichtigte Erklärung liegt bei. Die alte Version bleibt beim FA.
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