Hallo!
Habe im letzten Jahr die ersten 2 Monate als freier Dienstnehmer gearbeitet.
Ab März habe ich dann das freie Gewerbe "Dienstleistungen in der automatisierten Datenverarbeitung" angemeldet. Seither arbeite ich als Einpersonenunternehmen.
1. Frage:
Muß ich nun in der Einkommenssteuererklärung alle Jahreseinkünfte und -ausgaben in den Bereich "3.2 Einkünfte aus selbsständiger Arbeit (SA)" eingeben?
Oder muß ich die Einkünfte aus dem Gewerbe in den Bereich "3.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (GW)" eingeben?
2. Frage:
Gehört die Wirtschaftskammerumlage zu Kennzahl 9230?
3. Frage:
Wo kann ich Sonderausgaben für private Wohnraumschaffung (Grundkauf) reingeben?
Stimmt der Höchstbetrag von 2940€ der zu 25% steuerwirksam wird?
Bedanke mich gleich im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen!
Mit freundlichen Grüßen
Baumi