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Verfasst von: Baumi am 11.06.2009 06:01
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer / Gewerbe
Hallo! Habe im letzten Jahr die ersten 2 Monate als freier Dienstnehmer gearbeitet. Ab März habe ich dann das freie Gewerbe "Dienstleistungen in der automatisierten Datenverarbeitung" angemeldet. Seither arbeite ich als Einpersonenunternehmen. 1. Frage: Muß ich nun in der Einkommenssteuererklärung alle Jahreseinkünfte und -ausgaben in den Bereich "3.2 Einkünfte aus selbsständiger Arbeit (SA)" eingeben? Oder muß ich die Einkünfte aus dem Gewerbe in den Bereich "3.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (GW)" eingeben? 2. Frage: Gehört die Wirtschaftskammerumlage zu Kennzahl 9230? 3. Frage: Wo kann ich Sonderausgaben für private Wohnraumschaffung (Grundkauf) reingeben? Stimmt der Höchstbetrag von 2940€ der zu 25% steuerwirksam wird? Bedanke mich gleich im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen! Mit freundlichen Grüßen Baumi
Verfasst von: Jutta Rapp am 11.06.2009 06:01
 


THEMA:  Re: Freier Dienstnehmer / Gewerbe
1) Einkünfte aus Gewerbebetrieb 2) ja 3) Einkommensteuererklärung Seite 6 Punkt 11 Kennzahl 456
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