Verfasst von:
Silke am
12.06.2009 12:33
|
|
THEMA: Gewinnermittungsart bei |
Zahnärzte die eine OG gründen möchten.
Vor Gründung:
Grundsätzlich von der Rechnungslegungspflicht ausgenommen da freier Beruf
Nach Gründung:
Buchführungspflicht Kraft Schwellenwertüberschreitung wenn in 2 aufeinanderfolgenden Jahren die Grenze von 400.000 überschritten wurde, ansonsten weiterhin EAR
Ist das korrekt?
|
|
|
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
12.06.2009 12:33
|
|
THEMA: Re: Gewinnermittungsart bei |
Liebe Silke,
Freier Beruf - passt.
Buchführungsplflicht ab 2-facher Überschreitung, ja, vorher EAR, ja.
Achtung: wenn der Umsatz in einem Jahr 600.000,-- übersteigt entsteht sofort im darauf folgenden Jahr die Buchführungspflicht.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
|
|
|
|