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Verfasst von: Silke am 12.06.2009 12:33
 


THEMA:  Gewinnermittungsart bei
Zahnärzte die eine OG gründen möchten. Vor Gründung: Grundsätzlich von der Rechnungslegungspflicht ausgenommen da freier Beruf Nach Gründung: Buchführungspflicht Kraft Schwellenwertüberschreitung wenn in 2 aufeinanderfolgenden Jahren die Grenze von 400.000 überschritten wurde, ansonsten weiterhin EAR Ist das korrekt?
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 12.06.2009 12:33
 


THEMA:  Re: Gewinnermittungsart bei
Liebe Silke, Freier Beruf - passt. Buchführungsplflicht ab 2-facher Überschreitung, ja, vorher EAR, ja. Achtung: wenn der Umsatz in einem Jahr 600.000,-- übersteigt entsteht sofort im darauf folgenden Jahr die Buchführungspflicht. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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