Verfasst von:
Robert Kavsek am
18.06.2009 06:23
|
|
THEMA: Übergang d. Steuerschuld bei Baleistungen |
Hier mein aktuelles Problem:
Als selbständiger Schifffahrtsunternehmer und E/A - Rechner stelle ich für eine Bauleistung ( Brückenbau in der Donau)meinem AG, einer ARGE, ein mit Bescheid vorgeschriebenes Rettungsboot / Arbeitsboot mit Besatzung zur Verfügung. Als Besatzung bin ich selbst vor Ort. Mit dem Boot werden Arbeiter der bauausführenden Firmen sowie deren Kleinmaterial / Werkzeug transportiert, im Übrigen steh es als ständig einsatzbereites Rettungsboot bereit.
Zum Leistungslohn auf Stundenbasis kommen noch Betriebsmittel und Fahrtkosten zur Baustelle hinzu.
Bei bisherigen Einsätzen wurde stets mit 20% Ust. verrechnet. Der AG fordert im Nachhinein die Neuausstellung meiner Rechnungen ohne UST. und will die bisher bezhalte UST von der letzten Rechnung abziehen.
Ich stehe auf dem Standpunkt, daß hier keine Bauleistung erbracht wird.
Sicher keine einfache Frage ( zumindest für mich).
Besten Danke für raschen Rat - der 15. droht und bis dahin sollte ich mich orientieren können.
mfg.
Robert |
|
|
Verfasst von:
Hans123 am
18.06.2009 06:23
|
|
THEMA: Re: Übergang d. Steuerschuld bei Baleistungen |
ich sehe auch keine bauleistung (siehe Rz 2602c ff der Umsatzsteuerrichtlinien 2000). verstehe nicht ganz warum die arge die bezahlte ust zurück will? die haben sie ja fürs fa einbehalten, und die arge wird sich ja die vorsteuer geholt haben?
|
|
|
Verfasst von:
Robert Kavsek am
16.05.2010 15:17
|
|
THEMA: Übergang d. Steuerschuld bei Baleistungen |
Spät aber doch: danke für den Rat. Nach einem Schreiben, verfasst vom Juristen mienber steuerlichen Vertetung konnte die Meinungsverschiedenheit beseitigt werden: keine Bauleistung.
Danke nochmal und Gruß von der Donau
www.rettungsboot.at
|
|
|
|