Verfasst von:
Tanja am
17.06.2009 08:14
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THEMA: Neue Selbstständige - Angestellte + Werkaufträge |
Hallo, ich habe eine Frage:
Ich war von Jänner bis Mitte Mai Neue Selbstständige mit einem Einkommen von knapp 14.000€, bin seit 15. Mai angestellt (Einkommen: 1900€brutto) und könnte nun nebenbei mittels "Werkaufträgen" zusätzlich etwas dazuverdienen (ca.300€ monatlich).
Klar, ich muss Ende des Jahres eine Einkommenssteuererklärung machen, aber wie schaut es bei der Sozialversicherung aus? Ich habe mich Mitte Mai abgemeldet und der SVA bekannt gegeben, dass ich ab sofort bei der GKK bin. Aber was tue ich mit den Zusatzverdiensten der Werkaufträge? Rechne ich die am Ende des Jahres zu meiner selbstständigen Tätigkeit zur Einkommenssteuererklärung dazu als Grundlage für die SVA? Aber ich bin ja eigentlich seit Mai bei der GKK, würde sich die SVA da nicht wundern?
Ich danke für die Antwort!
LG Tanja
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
17.06.2009 08:14
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THEMA: Re: Neue Selbstständige - Angestellte + Werkaufträge |
Liebe Tanja,
für die Sozialversicherung bedeutet das, dass Sie sich dort bei der gewerblichen Sozialversicherung wieder anmelden müssen, dort aber auch gleichzeitig einen Antrag auf Differenzvorschreibung stellen und diesem Schreiben auch Ihren Gehaltszettel beilegen.
Das Sie über der Mindestbemessungsgrundlage liegen sollte es zu keiner Vorschreibung außer der Unfallversicherung kommen.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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