Verfasst von:
Harald am
16.06.2009 17:50
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THEMA: Sonderausgaben-Wohnraumbeschaffung |
Sg. Damen und Herren.
Ich habe gelesen, dass man die Eigenmittel (ca. Euro 10000,--) für eine Genossenschaftswohnung auf Antrag auch auf 10 Jahre aufteilen kann und nicht nur in dem Jahr geltend machen muss in dem sie bezahlt wurden. Würde das dann bei Euro 10 000,-- Eigenmittel bedeuten, dass man jedes Jahr Euro 1000,-- als Sonderausgaben geltend machen kann. Kommen zu diesen Eigenmittel auch die regelmässige Miete (ca. Euro 2000,--) pro Jahr?
Erfolgt der Antrag formlos beim zuständigen Finanzamt?
Noch eine Frage zu den Sonderausgaben: Es darf ja nur ein viertel von Euro 2982,-- geltend gemacht werden (mache ich dann nur 745,50) oder die ganze Summe geltend?
Vielen Dank für die Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Harald
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Verfasst von:
Mag. Stefan Schuster am
16.06.2009 17:50
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