Verfasst von:
Tesla am
17.06.2009 03:53
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THEMA: deutsches Insolvenzgeld in Österreich steuerpflichtig !? |
Ich arbeite als österreicher schon sei 18 Jahren als sogenannter "Grenzgänger" in Deutschland. Leider musste mein Arbeitgeber im Oktober 2008 Insolvenz anmelden. Ich habe daher für 11-12 08 Insolvenzgeld vom Deutschen Arbeitsamt bezogen. Als Berechnungsgrundlage diente hierzu mein Bruttogehalt - Steuern - Solzialversicherungsbeiträge. Ich habe also im Prinzip 2 Nettogehälter nach deutschem Sozial und Steuerecht bekommen. In Österreich habe ich dann ganz normal meine Einkommensteuerklärung + Lohnbescheinigung für 01-10 08 übermittelt und auf die Insolvenz hingewiesen. Daraufhin wollte das Finanzamt auch noch die Abrechnung für das Insolvenzgeld haben. Heute habe ich meinen Einkommensteuerbescheid bekommen und bin aus allen Wolken gefallen. Das Finanzamt hat den Nettobetrag des Insolvenzgeldes welches ich ja schon in Deutschland versteuert habe, einfach als ausländiche Einkünfte zu dem normalen Einkünften nach Abzug der Pauschalen und Sonderausgaben dazuaddiert.
Unter Begründung steht folgendes: Das Insolvenzausgleichsgeld wurde für 2 Monate mit X € ermittelt und zur Progressionsberechnung herangezogen.
Ist das so rechtens !? Warum muß ich das ohnehin schon geringere Insolvenzgeld nochmals in Österreich versteuern. !?
Danke, Martin
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Verfasst von:
Mag. Stefan Schuster am
17.06.2009 03:53
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THEMA: Re: deutsches Insolvenzgeld in Österreich steuerpflichtig !? |
Das ist so richtig. Allerdings müssen Sie nicht zu 100% Steuern bezahlen. Der Progressionsvorbehalt bedeutet, dass auch das Insolvenzgeld zur Steuerberechnung herangezogen, der daraus berechnete Steuersatz aber nur auf die aktiven Einkünfte angewendet wird, ohne Insolvenzgeld. Die Begründung erscheint mir korrekt.
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Verfasst von:
Tesla am
17.06.2009 03:53
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