Verfasst von:
Moritz Schachinger am
17.06.2009 08:02
|
|
THEMA: Rechnung an Verein |
Guten Tag,
ich bin Freiberufler im Medienbereich, mache E/A-Buchhaltung und verrechne mit USt.
Nun habe ich mich bei einem Hobbyfußballturnier als Schiedsrichter betätigt und bekomme vom veranstaltenden Verein gegen Vorlage einer Rechnung eine kleine finanzielle Abgeltung.
Der Verein unterliegt nicht der USt.
Liege ich richtig, dass ich auf die Rechnung ganz normal 20% USt draufschlagen muss, sie ganz normal mit einer fortlaufenden Nummer versehe und die Rechnung ganz normal in meiner Buchhaltung ablege?
Bezüglich der Rechnung kommt mir das Ganze "so merkwürdig" vor.
1. war die Schiedsrichtertätigkeit meinem Empfinden nach nicht beruflich, sondern privat.
2. Bin ich bei FA und SV als Freiberufler im Medien/Veranstaltungstechnik/Marketingbereich gemeldet.
Vielen Dank,
MS |
|
|
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
17.06.2009 08:02
|
|
THEMA: Re: Rechnung an Verein |
Lieber Herr Schachinger,
Mit Ende April 2009 liegt ein Gesetzesentwurf vor, der die pauschale Reiseaufwandsentschädigung regelt. Geplant ist ein Freibetrag für pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von Vereinen an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer gewährt werden, in Höhe von € 30 pro Einsatztag bzw von € 540 pro Kalendermonat.
In der pauschalen Aufwandsentschädigung in Höhe von € 537,78 wird derzeit von einigen Gebietskrankenkassen kein Freibetrag, sondern ein Höchstbetrag, bis zu dem
maximal Beitragsfreiheit möglich ist, gesehen. Für die Praxis heißt das, dass jedenfalls Belege für die einzelnen Aufwendungen gesammelt werden sollten, um diese bei einer Prüfung vorweisen zu können.
Also würde ich grundsätzlich hier von einer Aufwandsentschädigung aus dem privaten Bereich ausgehen und Ihnen empfehlen hier entsprechende Ausgaben (Dress, Ausbildung, Pfeiferl, Stoppelschuhe, Fahrkosten, .....) zu sammeln um diese gegebenenfalls vorlegen zu können.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis
www.hochweis.at
|
|
|
|