Wie rechnet ein Selbstständige das Tagesgeld für so eine Dienstreise nach Deutschland richtig?
Abfahrt SA 05:00
Grenzübertritt SA 06:30
Grenzübertritt MO 00:30
Ankunft MO 02:00
Und noch eine zusätzliche Frage:
Müssen die Selbstständige nach Kalendertage rechnen oder nach 24h-Model?
6:30 bis 0:30 ist mehr als 12 h und somit der volle Auslandstagesatz. Restliche Stunden fallen in die 24 h ab Reiseantritt und werden nicht berücksichtigt.
Es gilt:
1) jeweils 24 h ab Reiseantritt (nie Kalendertag).
2) zuerst Auslandsanteil berechnen (auf volle h aufrunden). Unter 12 h im Ausland wird mit Inlandstarif aufgefüllt.
lg jeannie