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Verfasst von: sugafree am 23.06.2009 20:14
 


THEMA:  Reisekosten Auslandsreise
Wie rechnet ein Selbstständige das Tagesgeld für so eine Dienstreise nach Deutschland richtig? Abfahrt SA 05:00 Grenzübertritt SA 06:30 Grenzübertritt MO 00:30 Ankunft MO 02:00 Und noch eine zusätzliche Frage: Müssen die Selbstständige nach Kalendertage rechnen oder nach 24h-Model?
Verfasst von: jeannie am 23.06.2009 20:14
 


THEMA:  Re: Reisekosten Auslandsreise
6:30 bis 0:30 ist mehr als 12 h und somit der volle Auslandstagesatz. Restliche Stunden fallen in die 24 h ab Reiseantritt und werden nicht berücksichtigt. Es gilt: 1) jeweils 24 h ab Reiseantritt (nie Kalendertag). 2) zuerst Auslandsanteil berechnen (auf volle h aufrunden). Unter 12 h im Ausland wird mit Inlandstarif aufgefüllt. lg jeannie
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