Verfasst von:
Julia am
24.06.2009 09:52
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THEMA: Spekulationssteuer |
Ich verkaufe gerade ein Grundstück welches ich erst vor 4 Jahren erworben habe.
Welche Dinge kann ich vom Verkaufserlös zum Abzug bringen damit ich keine Spekulationssteuer zahlen muss?
Ich nehme an Kaufpreis, Anwaltskosten, Grunderwerbssteuer, Grundbucheintrag,.. aber auch Pfandrechtseintrag und Zaun bzw. Einfahrtstor??
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
24.06.2009 09:52
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THEMA: Re: Spekulationssteuer |
Liebe Julia,
Wenn Sie Veränderungen am Grundstück vorgenommen haben, die dazu beitragen, dass das Grundstück mehr wert geworden ist, so sind diese Kosten sowie alle Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten und auch alle Kosten, die zum Verkauf erforderlich waren - wie z. B. Inserationskosten, Vermittlungsgebühren ... - abzugsfähig.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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