Ob der Arbeitgeber etwas bezahlt, ist Sache des Arbeitgebers.
Wenn Sie vom Arbeitgeber weniger oder nichts bekommen, können Sie vom der Tabelle aus, im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung,
- den Differenzbetrag geltend machen,
- den Gesamtbetrag geltend machen.
Bekommen Sie mehr, wird nachversteuert.
Mich irritiert, dass Sie bei der Frage nach der Auslandsreise nach der Berechnung für Selbstständige gefragt haben. Und hier als Unselbstständige.
lg jeannie
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