Verfasst von:
gesta am
22.06.2009 17:22
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THEMA: Tantiemen zusätzlich zu Gehalt |
Guten Tag,
ich bin Angestellter, habe jedoch über meine Freizeit-Nebentätigkeit als Musikproduzent nun Tantiemen erhalten, die - wie ich annehme - zu meinem Einkommen dazugezählt werden (mehrere tausend Euro).
Um künftig und weiterhin professionell produzieren zu können, sind Anschaffungen von Studioequipment nötig. Dafür kommt mir die Tantiemenzahlung natürlich sehr gelegen, jedoch kann ich nicht wirklich Anschaffungen planen (bzw. die Höhe der Ausgaben für Anschaffungen), wenn ich damit rechnen muss, womöglich die Hälfte der Tantiemeneinkünfte als Steuer abführen zu müssen.
Meine Frage daher: Kann ich Studioequipment als "Betriebsausgabe" absetzen? Und wenn ja: Wie hoch können diese Betriebsausgaben sein?
Vielen Dank für Ihre Antwort,
mit freundlichen Grüßen,
Gerhard
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Verfasst von:
Renate am
22.06.2009 17:22
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THEMA: Re: Tantiemen zusätzlich zu Gehalt |
Die seröse Beantwortung Ihres Fragenkomplexes sprengt den Rahmen des Forums. Ich biete Ihnen aber gerne ein kostenloses Erst-Beratungsgespräch an. Vereinbaren Sie bitte unter Tel. 0676-9044574 einen Termin.
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
22.06.2009 17:22
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THEMA: Re: Tantiemen zusätzlich zu Gehalt |
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 400 schmälern den Gewinn im Jahr der Bezahlung. Bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungswert über € 400 beträgt, werden über 3 - 5 Jahre abgeschrieben.
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