Verfasst von:
benstopdrop am
24.06.2009 10:05
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THEMA: Zuverdienst bei Lohnsteuerpflicht |
Hallo!
Ich war 2008 nur 8 Monate lohnsteuerpflichtig beschäftigt und vorher mit freiem Dienstvertrag für eine andere Firma tätig. Geht dies in die Berechnung ein oder gelten in diesem Fall dieselben Grenzen wie bei einer durchgehenden Lohnsteuerpflicht?
Vielen Dank im Voraus! |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
24.06.2009 10:05
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THEMA: Re: Zuverdienst bei Lohnsteuerpflicht |
Für die Steuerpflicht und die Steuerberechnung wird letztendlich immer das Jahreseinkommen herangezogen.
Es wird also eine Berechnung aus freiem Dienstvertrag (Selbständigkeit, daher bitte auch Betriebsausgaben absetzen) und einem echten Dienstverhältnis zusammen gerechnet und daraus die Einkommensteuer ermittlet.
Von der berechneten Einkommensteuer wird dann die bereits bezahlte Lohnsteuer abgezogen.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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