Verfasst von:
feuera am
24.06.2009 10:29
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THEMA: Werkvertrag,Familienbeihilfe,SVA Pflichtversicherung |
Hallo,
ich habe letztes Jahr knapp ueber 10000 Euro aus einem Werkvertrag verdient. Da ich bis September noch Student war hab ich parallel Familienbeihilfe erhalten.
Ein Studienkollege hat mir Teile meines Projekts programmiert wofuer ich ihn natuerlich bezahlt habe (bar).
Wie ist diese Ausgabe bei einfacher Einnahmen/Ausgaben Rechnung anzugeben? Gehalt!?
Ich befuerchte naemlich die Familienbeihilfe (grenze = 9000 euro) zurueckzahlen zu muessen.
Ist die Pflichtversicherung bei der SVA mit ca 24% in jedem Fall faellig und kann ich dies im Lohnsteuerausgleich fuer 2009 als Ausgabe angeben?
Aja bin seit Feb. 2009 in einem normalen Angestellten-verhaeltnis.
Ich hoffe ich habe meine Fragen halbwegs verstaendlich erklaert,
vielen Dank im voraus,
Andreas
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
24.06.2009 10:29
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THEMA: Re: Werkvertrag,Familienbeihilfe,SVA Pflichtversicherung |
Lieber Andreas,
Zur Ihrer Ausgabe: Wenn Ihr Kollege auch selbständig war, dann hat er Ihnen entsprechend auch Rechnung darüber gelegt. Sie führen in Ihrer Einnahmen-Ausgaben-Rechnug diesen Betrag unter "Fremdleistung" an.
Die Sozialversicherung können Sie dann als Ausgaben ansetzten, wenn Sie diese (wann sie diese) bezahlt haben. Auch die Sozialversicherung wird vom Gewinn fällig. Sollten sie weniger als kanpp 4.200,-- Gewinn haben, dann unterbleibt die Sozialversicheurng, wenn Sie dies entsprechend beantragen.
Auch für die Familienbeihilfe zählt Ihr Gewinn als Basis.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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