Verfasst von:
Marco Lindner am
24.06.2009 10:32
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THEMA: Arbeitnehmerveranlagung |
Ich erstelle gerade die ANV für die Jahre 2006-2008.
Leider habe ich nicht mehr alle Belege wie zb. alle Rechnungen für das monatliche Entgelt für die Internetnutzung oder Rechnungen von Apotheken wo ich auch Rezept Medikamente die ich krankheitsbedingt monatlich kaufen muss, etc..
Kann ich diese Beträge jetzt trotzdem ansetzen?
Oder, was passiert wenn Unterlagen nachgefordert werden, ich sie aber nicht habe? Bekomme ich dann eine Strafe oder entgeht mir nur der Vorteil den ich hätte wenn ich die Rechnungen noch hätte.
Weiters würde mich interessieren, was in etwa die "Grenzen" sind wo vom Finanzamt aus nachgefragt wird? Ich komme auf ca. 600-700 euro pro jahr für Computer internet, telefonie, Betriebsratsumlage etc..weiß aber nicht ob das schon sehr viel ist oder nicht..
Danke
Liebe Grüße,
Marco
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
24.06.2009 10:32
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THEMA: Re: Arbeitnehmerveranlagung |
Lieber Herr Lindner,
Nun, sie müssen diese Ausgaben glaubhaft machen. Im Idealfall haben Sie dafür eine Rechnung. Es kann aber auch eine Zahlungsbestätigung durch den Provider, eine Bankabbuchung ... davon verwendet werden.
Mit den Apothekenkosten wird das vermutlich schon nicht mehr gehen, außer Ihr Apotheker hat ein Kundenkonto für sie eingerichtet und kann daher die Bestätigung ausstellen.
Wenn das Finanzamt die Unterlagen einfordert und sie können diese nicht vorlegen, so werden die Ausgaben nicht anerkannt.
Das Finanzamt hat für die Nachforderung nicht unbedingt fixe Beträge sondern auch das gute alte bewährte Stichproben-Prinzip.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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Verfasst von:
Klaus am
04.06.2012 17:18
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