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Verfasst von: Irene am 24.06.2009 10:34
 


THEMA:  Eigentumswohnung
Hallo, Ich habe seit 1997 zwei Eigentumswohnung vermietet. Die Vermietung wurde als Liebhaberei bis 2009 eingestuft. In der Zwischenzeit habe ich eine Wohnung verkauft den Kredit umgeschuldet und vermiete seit 2002 nur mehr die verbleibende Wohnung. Dies wurde dem Finanzamt nicht gemeldet. Wie habe ich bei der Einkommenssteuererklärung 2009 korrekt vorzugehen? Der umgeschuldete Kredit läuft noch weitere 12 Jahre. Die Mieteinnahmen decken gerade den Kreditaufwand. Vielen Dank für die Hilfe Irene
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 24.06.2009 10:34
 


THEMA:  Re: Eigentumswohnung
Da die Vermietung bereits als Liebhaberei eingestuft wurde und, wie Sie anführen, ja auch jetzt keinen Gewinn abwirft, ist hier keine Änderung in der Vorgangsweise erforderlich. Fraglich ist nur ob der umgeschuldete Kredit tatsächlich die verbleibende Wohnung betrifft. Falls nicht, dann ist die Frage, ob sich ein Gewinn ergeben würde, wenn nur der darauf fallende Kreditanteil als Ausgabe angesetzt würde. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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