Verfasst von:
Silke am
24.06.2009 10:55
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THEMA: Rechnungslegungspflicht gem.§ 189 |
Habe am 12.6 schon mal die folgende Frage gestellt:
Zahnärzte die eine OG gründen möchten.
Vor Gründung:
Grundsätzlich von der Rechnungslegungspflicht ausgenommen da freier Beruf
Nach Gründung:
Buchführungspflicht Kraft Schwellenwertüberschreitung wenn in 2 aufeinanderfolgenden Jahren die Grenze von 400.000 überschritten wurde, ansonsten weiterhin EAR
lt. Antwort sollte das auch korrekt sein (600.000 Grenze beachten) - jetzt hat mir eine Kollegin aber gesagt dass ein Zahnarzt nie buchführungspflichtig sein kann.
Was stimmt jetzt wirklich?
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
24.06.2009 10:55
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THEMA: Re: Rechnungslegungspflicht gem.§ 189 |
Liebe Silke,
Ja es stimmt, wenn Freiberufler sind von der Grenze der Buchführungspflicht ausgenommen, auch wenn sie als OG auftreten.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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