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Verfasst von: Marie ba am 26.06.2009 19:03
 


THEMA:  Fehler
Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen, ich habe soeben per Finanz Online meine Est Erklärung abgegeben und beim "Aufräumen" meines Schreibtisches hab ich eine (kleinere)Einnahme entdeckt, die ich vergessen habe anzuführen. Was kann ich tun? Soll ich auf den Bescheid warten und gegen den dann berufen? Oder weckt man da, sozusagen eher die schlafenden Hunde? Danke! Marie
Verfasst von: WMT am 26.06.2009 19:03
 


THEMA:  Re: Fehler
Liebe Marie! Die EStR - Rz 7545 - bieten folgende Möglichkeit an: "Als Steuererklärung gilt nur die erstmalig für einen Veranlagungszeitraum eingereichte Erklärung. Eine auf Grund des § 139 BAO abgegebene berichtigte Erklärung (Zweiterklärung) ist keine eigene Erklärung, sondern eine Anzeige iSd § 119 Abs. 2 BAO."
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 26.06.2009 19:03
 


THEMA:  Re: Fehler
Sie können gleich eine berichtigte Steuererklärung nachreichen.Das geht - glaube ich - aber nur in Papierform.
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