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Verfasst von: Jürgen am 26.06.2009 17:35
 


THEMA:  Einkommensteuer, Auswandern von Deutschland nach Österreich
Hallo, ich überlege derzeit von Deutschland nach Österreich zu ziehen. Ich bin Inbetriebnahme Dipl. Ing. und arbeite bei einer deutschen Firma. Ich arbeite ca. 3 Monate im Jahr zu Hause und 6-7 Monate im Jahr bin ich weltweit auf Baustellen unterwegs. zu meiner Firma muss ich nur ca. 5-10 mal pro Jahr, deshalb muss ich meinen Wohnsitz nicht in der nähe der Firma haben. Ich habe deshalb etwas im Österreicher Steuergesetz gelesen und bin auf einen für mich interessanten Absatz gestoßen: "§ 3 Steuerbefreiungen 10. Einkünfte, die Arbeitnehmer inländischer Betriebe (lit. a) für eine begünstigte Auslandstätigkeit (lit. b) von ihren Arbeitgebern beziehen, wenn die Auslandstätigkeit jeweils ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgeht. a) Inländische Betriebe sind Betriebe von inländischen Arbeitgebern oder inländische Betriebsstätten von im Ausland ansässigen Arbeitgebern. b) Begünstigte Auslandstätigkeiten sind die Bauausführung, Montage, Montageüberwachung, Inbetriebnahme, Instandsetzung und Wartung von Anlagen, die Personalgestellung anläßlich der Errichtung von Anlagen durch andere Unternehmungen sowie die Planung, Beratung und Schulung, soweit sich alle diese Tätigkeiten auf die Errichtung von Anlagen im Ausland beziehen, weiters das Aufsuchen und die Gewinnung von Bodenschätzen im Ausland." Was bedeutet das für mich als Angestellter einer deutschen Firma (Betriebsstätte)? Mit welchen abgaben muss ich bei einem Jahresgehalt von ca. 80.000€ rechnen? Gruß, Jürgen
Verfasst von: Gast am 10.07.2009 07:58
 


THEMA:  RE: Einkommensteuer, Auswandern von Deutschland nach ?

Lieber Jürgen,

So wie Sie schreiben, bezieht sich diese Regelung auf Mitarbeiter österreichischer Betriebe bzw. Betriebe die in Österreich eine Betriebsstätte haben.

ich würde Ihnen empfehlen diese Regelung mit Ihrem Lohnbüro in Deutschland zu besprechen, da es in Deutschand oft gleiche oder sehr ähnliche Regelungen wie in Österreich gibt.

Eine Übersiedlung bring Ihnen gar nichts, da der Betrieb - wie gesagt - nicht in Österreich liegt.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at

 

 

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