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Verfasst von: Centurio24 am 29.06.2009 09:49
 


THEMA:  Gewinnermittlungszeitraum ESt-Erklärung
Hallo, bin seit Oktober 2008 selbständig, und sitze gerade an meiner ersten ESt-Erklärung. Hier wird unter anderem gefragt: "Dauer des Gewinnermittlungszeitraumes, NUR wenn kürzer als 12 Monate" = Jetzt ist es so, dass ich ja Ausgaben schon das ganze Jahr 2008 hatte, auch vor Oktober schon. Diese auch in die Gewinnermittlung einfließen logischerweise. Gebe ich hier trotzdem nur 3 Monate an? Vielen Dank schon mal, knapp wie immer ;)
Verfasst von: WMT am 29.06.2009 09:49
 


THEMA:  Re: Gewinnermittlungszeitraum ESt-Erklärung
Lieber Centurio! Meine Erfahrungen mit der Finanzverwaltung in Bezug auf das Kästchen "Gewinnermittlungszeitraum" sind jene, dass im Jahr der BetriebsAUFGABE Wert auf einen Eintrag gelegt wird. Das findet seine Begründung wohl darin, dass verschiedene zusätzliche Tätigkeiten (Erstellung Aufgabebilanz, etc.) notwendig werden. Im Jahr der Betriebseröffnung lassen wir das Kästchen regelmäßig leer, zumal aufgrund des abzugebenden Fragebogens anlässlich der Betriebseröffnung der Finanzverwaltung der Gewinnermittlungszeitraum bekannt sein sollte.
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