Verfasst von:
Centurio24 am
29.06.2009 13:52
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THEMA: USt-Erklärung Kleinunternehmer |
Hallo Leute,
ich weiß durch die Suche in diesem extrem hilfreichen Forum mittlerweile, dass man ab 7.500€ Umsatz verpflichtet ist, trotz Kleinunternehmerregelung die USt-Erklärung auszufüllen. (Falls sich andere fragen, wie das geht, hier ein hilfreicher Thread:
http://www.forum.steuerberater.at/forum/read.php?f=5&i=12537&t=12505#reply_12537)
Jetzt ist es so, dass ich nur Rechnungen stelle für monatliche redaktionelle Dienste (auf selbständiger Basis für eine deutsche Firma).
Dazu kommen Einnahmen durch Google Adsense und Provisionen durch andere Affiliate Programme.
Jetzt fürchte ich, dass ich Ende 2009 knapp über die Grenze von 30.000€ Einnahmen +15% Toleranzschwelle komme.
Ich sage extra Einahmen, weil es ja keine Umsätze im üblichen Sinn von Handelsgeschäften sind. Schätze mal aber, dass das gleichzusetzen ist.
Müsste ich dann rückwirkend den deutschen Partner um Korrektur der ausgestellten Rechnungen bitten? Bei Google Adsense etc. geht das ohnehin nicht.
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
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Verfasst von:
WMT am
29.06.2009 13:52
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THEMA: Re: USt-Erklärung Kleinunternehmer |
Lieber Centurio!
Umsätze sind erhaltene Gegenleistungen für erbrachte Leistungen. Somit ist Ihre Unterscheidung zwischen Einnahmen und Umsätze steuerlich nicht passend.
Vielleicht hilft Ihnen der Hinweis, dass die Finanzverwaltung die Kleinunternehmergrenze als Nettogrenze (zuzgüglich einer "fiktiven Umsatzsteuer") interpretiert. (siehe UStR Rz 994 ff)
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