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Verfasst von: Frederik am 29.06.2009 15:36
 


THEMA:  Umsatzsteuererklärung 2008 - Innergemeinschaftliche Erwerbe
ich habe eine große Bitte: ich hänge bei meiner Umsatzsteuerjahreserklärung für 2008 beim innergemeinschaftlichen Erwerb fest und komme nicht weiter - ich hoffe jemand von euch kann mir hier helfen. Ich bin Unternehmer mit UID Nummer und beziehe meine Waren ausschliesslich aus Deutschland, Spanien und England unter Abgabe meiner UID Nummer. Jetzt ist es ja so dass ich keine Steuer dafür zahlen muss und die Ware quasi Netto erhalte. Wie aber trage ich das richtig in meine Erklärung ein. Unter 070 kommt der Gesamtbetrag rein aus den innergemeinsch. Lieferungen. Wo aber kommt der Rest hin? Ich habe ja keine Steuern dafür gezahlt. Oder kommt das unter 076 rein? ich wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe. Danke Fred
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 29.06.2009 15:36
 


THEMA:  Re: Umsatzsteuererklärung 2008 - Innergemeinschaftliche Erwerbe
Die Bemessungsgrundlage (meist Warenwert der Rechnung)kommt in die Ziffer 070 sowie in 072 , daraus ergibt sich dann ein Steuerbetrag, der dann auch in der 065 als Vorsteuer wieder abgezogen wird. Lieben Gruß Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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