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Verfasst von: Stefan am 30.06.2009 04:15
 


THEMA:  Aufrollung derEinkommensteuer 2007
Hallo, ich bin Pensionist und habe für 2007 erstmalig eine Einkommensteuererklärung machen müssen. Leider ist mir erst jetzt bei der Erklärung für 2008 aufgefallen, daß ich das Km-Geld nicht berücksichtigt habe. Für 2008 habe ich rechtzeitig Einspruch erhoben und einen 4 stelligen Betrag retour bekommen. Jetzt meine Frage:Könnte ich für die Einkommensteuererklärung 2007 eine Aufrollung beantragen, oder ist das sicher zu viel gezahlte Geld einfach verloren ? Danke für eine Antwort. Freundliche Grüsse
Verfasst von: Jutta Rapp am 30.06.2009 04:15
 


THEMA:  Re: Aufrollung derEinkommensteuer 2007
Wenn der Steuerbescheid 2007 noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist, können Sie dagegen berufen und die vergessenen Ausgaben geltend machen. Ansonsten kann eine Wiederaufnahme beantragt werden, wenn neue Tatsachen in Erscheinung treten.
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