Verfasst von:
Konrad Schmidt am
02.07.2009 11:10
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THEMA: Freier Dienstnehmer |
Hallo,
ich bin als freier Dienstnehmer tätig und verdiene so ca. Eur 15.000,- jährlich. Ich studiere auch.
Die Sozialversicherung von 17,62 % wird schon von meinem DG abgezogen. Nun muß ich aber eine Einkommenssteuererklärung machen.
Könnte mir bitte jemand, ganz grob das Schema der Einkommenssteuerberechnung erklären, und ob ich die Sozialversicherung vollkommen abziehen kann bzw. unter welchen Punkt/welche Stufe das fällt? Sind auch die gesamten Studiengebühren abzugsfähig?
Vielen herzlichen Dank für die Mühe im voraus, aber ich bin ziemlich planlos momentan. Ich würde gerne wissen, mit welchem Betrag ich ungefähr rechnen muß bei der Nachzahlung.
Lieben Gruß,
Konrad Schmidt |
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Verfasst von:
WMT am
02.07.2009 11:10
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THEMA: Re: Freier Dienstnehmer |
Sehr geehrter Herr Schmidt!
Aufgrund der umfangreichen Fragestellungen empfehle ich, einen Steuerberater Ihres Vertrauens aufzusuchen. Die meisten KollegInnen bieten kostenlose Erstberatungsgespräche an.
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