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Verfasst von: Florian am 06.07.2009 10:28
 


THEMA:  Basispauschalierung
Guten Tag! Ich arbeite als Journalist mit Werkvertrag. Darum gehe ich davon aus, dass die Betriebsausgabenpauschale 12% des Nettoumsatzes beträgt. Ist denn meine folgende Rechnung korrekt? Honorare (inkl. 20% UST)=Bruttoeinkommen: 28.900,00 ______________________________________________ Umsatzsteuer: 5.780,00 GSVG Beiträge: 1.769,57 Pauschalierte Betriebsausgaben ((Bruttoeinkommen - UST) x 0,12): 2.774,40 Steuerberaterkosten: 120,00 ______________________________________________ Gewinn: 18.576,03 VIELEN DANK FÜR DIE HILFE !!
Verfasst von: Jutta Rapp am 06.07.2009 10:28
 


THEMA:  Re: Basispauschalierung
Das Steuerberaterhonorar ist mit der Pauschalierung abgegolten.
Verfasst von: WMT am 06.07.2009 10:28
 


THEMA:  Re: Basispauschalierung
Lieber Florian! Hinweisen möchte ich darauf, dass gem. § 17 Abs. 1 EStG 6% pauschale Betriebsausgaben iZm schriftstellerischer Tätigkeit gesetzlich verankert sind.
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