hallo.
ich habe ein problem mit den zinsen bei der versteuerung. ich würde gerne wissen ob diese immer einzeln angesetzt werden, oder ob ich sie immer in verindung mit dem zinsverursacher ansetze.
d.h. wenn ich zb ein haus kaufe (zur vermietung), dafür ein darlehen nehme, muss ich dann bei der berechnung der einkünfte die steuern zum §21 dazuzählen oder muss ich das darlehen einzeln behandeln? wenn ja wie?
vielen dank im vorraus
lg |
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