Verfasst von:
michael90 am
05.07.2009 12:06
|
|
THEMA: Einnahmen aus Webseite |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin volljährig und dzt. noch Schüler und habe vor, auf meiner Webseite Google Adsense zu schalten. Ich würde damit geringe Werbeeinnahmen lukrieren, die sich schätzungsweise im Bereich von 50 € monatlich bewegen würden. Etwas mehr eben, als die Webhosting-Kosten ausmachen würden.
Wie sieht das Ganze steuerrechtlich aus? Müsste ich dafür ein Gewerbe anmelden? Die Familienbeihilfe dürfte davon meines Wissens unberührt bleiben.
Und was, wenn die Einnahmen später doch mehr werden - ab welcher Grenze (monatlich, jährlich, ...) müsste ich mir "Sorgen" in irgendeiner Hinsicht machen?
Vielen Dank im Voraus! |
|
|
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
05.07.2009 12:06
|
|
THEMA: Re: Einnahmen aus Webseite |
Ab 6.400,--jährlich werden Sie sozialversicherungspflichtig.
Ab 11.000,--einkommensteuerpflichtig und ab
30.000,-- umsatzsteuerpflichtig.
|
|
|
|