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Verfasst von: Christian_007 am 08.07.2009 17:51
 


THEMA:  Sozialversicherung
Liebes Forum! Ich hab da eine Frage: Vorgeschichte: Ein Bekannter ist in Pension. Er hat einen Nebenjob als hausmeister angenommen (seit 2001) € 330,00 x 15 Monate. Voriges Jahr hat sich das Finanzamt gemeldet mit Nachzahlungen. Ist ja noch verständlich. Heuer hat sich die Sozialversicherung gemeldet mit einer Nachzahlung von € 5000.00 Meine Frage ist diese Forderung gerecht. Er hat ja durch die Pension eine Sozialverischerung und bei geringfügigkeit braucht man doch nicht unbedingt eine weitere Sozialversicherung - oder ??? Vielen Dank für eine fachgerechte Auskunft.
Verfasst von: WMT am 08.07.2009 17:51
 


THEMA:  Re: Sozialversicherung
Lieber Christian! Wesentlich für die Prüfung, ob die Vorschreibung gerechtfertigt ist, scheinen folgende Punkte: 1) EUR 5.000 betreffend wie viele Jahre? 2) Wurde durch EUR 330 x 15 die Geringfügigkeitsgrenze überschritten? 3) Wurden demnach auch Dienstgeberbeiträge vorgeschrieben? Abgesehen davon müsste man den auf den Vorschreibungen angeführten Rechenweg kontrollieren. Bei allen Belastungen ein kleiner Vorteil: Die nachbezahlten Beiträge sind als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzbar.
Verfasst von: christian_007 am 09.07.2009 18:20
 


THEMA:  RE: Sozialversicherung

Ich kenn mich jetzt besser aus und kann nur sagen "Dumm gelaufen"

Danke für die Umfasenden Antworten.

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