Liebes Forum!
Ich hab da eine Frage:
Vorgeschichte:
Ein Bekannter ist in Pension. Er hat einen Nebenjob als hausmeister angenommen (seit 2001) € 330,00 x 15 Monate. Voriges Jahr hat sich das Finanzamt gemeldet mit Nachzahlungen. Ist ja noch verständlich.
Heuer hat sich die Sozialversicherung gemeldet mit einer Nachzahlung von € 5000.00
Meine Frage ist diese Forderung gerecht. Er hat ja durch die Pension eine Sozialverischerung und bei geringfügigkeit braucht man doch nicht unbedingt eine weitere Sozialversicherung - oder ???
Vielen Dank für eine fachgerechte Auskunft.
Lieber Christian!
Wesentlich für die Prüfung, ob die Vorschreibung gerechtfertigt ist, scheinen folgende Punkte:
1) EUR 5.000 betreffend wie viele Jahre?
2) Wurde durch EUR 330 x 15 die Geringfügigkeitsgrenze überschritten?
3) Wurden demnach auch Dienstgeberbeiträge vorgeschrieben?
Abgesehen davon müsste man den auf den Vorschreibungen angeführten Rechenweg kontrollieren.
Bei allen Belastungen ein kleiner Vorteil: Die nachbezahlten Beiträge sind als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzbar.