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Verfasst von: maier am 07.07.2009 15:54
 


THEMA:  Steuerberaterkosten
Hallo! Habe im Forum gelesen, dass der Steuerberater zu 100% absetzbar ist. Meine Steuerberatungskosten beliefen sich auf gut 400 Euro (in den Sonderausgaben angegeben). Beim Einkommensteuerbescheid bekam ich dann aber lediglich ein Drittel der Kosten als Gutschrift zurück. Wie kann das sein, meine Ausgaben waren 400€, retour bekam ich vom Finanzamt aber nur gut 100€. Wo liegt der Hund begraben? Vielen Dank!
Verfasst von: WMT am 07.07.2009 15:54
 


THEMA:  Re: Steuerberaterkosten
Am Steuersatz! Sie zahlen nicht 100% Steuer von allen Einnahmen-Ausgaben sondern max. 50%. Wenn bei EUR 400 Ausgaben eine Steuererstattung von EUR 400 heraus kommen soll, müsste der Steuersatz 100% betragen! Das wäre extrem motivationshemmend.
Verfasst von: Jutta Rapp am 07.07.2009 15:54
 


THEMA:  Re: Steuerberaterkosten
Im Gegensatz zu anderen Sonderausgaben sind bezahlte Steuerberaterhonorare zu 100 % absetzbar und kürzen die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer.
Verfasst von: Gast am 10.07.2009 07:14
 


THEMA:  RE: Steuerberaterkosten

Ah, jetzt ist alles klar. 100% bedeutet nicht 1:1 Geld zurück, sondern der Betrag kann zu 100% für die Kürzung der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer herangezogen werden. danke für die antworten! fam maier

Verfasst von: Simone Von am 12.07.2009 00:32
 


THEMA:  RE: Steuerberaterkosten

 

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Hallo liebe User des Forums,

kann ich als berufstätige Studentin einen in London absolvierten Englischkurs von der Steuer absetzen?

Ich musste einen Monat Urlaub nehmen und einen Intensivkurs in London belegen.

Was kann ich geltend machen? Kursgebühr, Flug, Unterkunft,...Was noch?

Verfasst von: markugs_g am 18.07.2009 16:25
 


THEMA:  RE: Steuerberaterkosten
Auszug aus den Lohnsteuerrichtlinien: Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Sprachkurse im Ausland richtet sich nach jenen Merkmalen, welche für die steuerrechtliche Anerkennung von Studienreisen (Rz 389 und Rz 390) erforderlich sind. Die reinen Kurskosten für Sprachkurse im Ausland sind bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen immer abzugsfähig und zwar auch dann wenn lediglich Sprachkenntnisse allgemeiner Natur vermittelt werden (weitere Auslegung als VwGH 19.10.2006, 2005/14/0117). Die Reise- und Aufenthaltskosten werden in der Regel zu den nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung gehören, soweit nicht die (nahezu) ausschließliche berufliche Bedingtheit erkennbar ist (lehrgangsmäßige Organisation, Ausrichtung von Programm und Durchführung ausschließlich auf Teilnehmer der Berufsgruppe des Steuerpflichtigen - VwGH 18.06.1980, 0591/80, betr. Sprachkurs einer Mittelschullehrerin im Fach Englisch in Großbritannien; VwGH 22.09.1987, 87/14/0066, betr. Italienischkurs eines Exportdisponenten in Florenz) - Es kommt laut VwGH auch drauf an wie viele Stunden pro Tag der Unterricht dauert. Wenn du 3 Stunden Unterricht hast und den Rest Freizeit, dann ist das wohl eher privat veranlasst und nicht absetzbar. Aber probieren geht über studieren. Tagesgeld und Kilometergeld zum Flughafen könnt man auch absetzen probieren.
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