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Verfasst von: Franz1962 am 08.07.2009 18:51
 


THEMA:  Instandsetzungsaufwand als Sonderausgabe
Liebes Forum, bei meiner Eigentumswohnung fiel für 2008 Instandsetzungsaufwand von 4000 EUR an (Wohnhaus wurde im Auftrag der Hausverwaltung saniert, die 4000 EUR sind der Anteil, der auf meine Eigentumswohnung entfällt). Die Instandsetzungskosten wurden vom Reparaturfonds des Wohnhauses getragen, in den ja monatlich alle Wohnungseigentümer einzahlen. Meine Wohnung wird aufgrund eines Wohnrechtes von einer andere Person bewohnt, die auch die monatlichen Kosten für die Wohnung trägt (auch den Beitrag zum Reparaturfonds). Wer kann den Instandsetzungsaufwand steuerlich als Sonderausgabe geltend machen: Der Bewohner (der ja auch die Dotierung des Reparaturfonds zahlt) oder ich als Eigentümer? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Verfasst von: Gast am 10.07.2009 07:56
 


THEMA:  RE: Instandsetzungsaufwand als Sonderausgabe

Lieber Franz 1962,

Die Zahlungen an den Reparaturfonds stellen keine Ausgabe sondern nur eine Vermögensumschichtung dar. Daher ist die Instandsetzung/haltung erst die Ausgabe. Diese ist auf einige Jahre zu verteilen und gilt für Sie als Vermieter der Wohnung als Ausgabe.
die Zahlungen des Mieters inkl. Reparaturfondszahlungen sind bei ihnen Einnahmen.
Wenn etwas als Instandhaltung oder Instandsetzung an zu sehen ist, und ob dann die Kosten auf einige Jahre aufgeteilt werden, finden Sie hier: http://www.hochweis.at/hochweis.php?katid=5&id=62 
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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