Die Zahlungen an den Reparaturfonds stellen keine Ausgabe sondern nur eine Vermögensumschichtung dar. Daher ist die Instandsetzung/haltung erst die Ausgabe. Diese ist auf einige Jahre zu verteilen und gilt für Sie als Vermieter der Wohnung als Ausgabe.
die Zahlungen des Mieters inkl. Reparaturfondszahlungen sind bei ihnen Einnahmen.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA