Lieber Herr Harlicek,
Wenn Sie Büroräumlichkeiten im Eigentum anschaffen, dann ist immer nur die Abschreibung von der Steuer absetzbar. Ob Sie bar oder mit Kredit finanizieren ist dann eine Frage der Liqudität bzw. wie Sie das Geld veranlagen könnten und ob Sie damit mehr gewinnen als durch die Zinsenersparnis bei Barauszahlung - für die Einkommensteuer gilt die Abschreibung. Bei Kreditfinanzierung sind auch die Zinsen Betriebsausgabe, wenn der Kredit eindeutig für diese Investition aufgenommen wurde und die Räumlichkeiten zu betrieblich genutzt werden.
Zu beachten ist allerdings, dass damit das Büro (Eigentum) zu einem Betriebsgegenstand wird und damit, falls Sie irgendwann Ihren Betrieb aufgeben, die Differenz zum Wert, den es dann hat, zu versteuern ist.
Aus diesem Grund wäre eventuell zu überlegen, ob nicht eine Betriebkonstrution gewählt werden sollte bei der die Anschaffung im Privatvermögen bleibt (und damit der Wertzuwachs unvesteuert bleibt) und Sie den Raum an an den Betrieb vermieten.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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