Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: G. Hassler am 14.07.2009 12:43
 


THEMA:  Berechnung Energieabgabevergütung

Sehr geehrte Damen u. Herren, liebe Forum-User,

bitte um kurze Rückinfo, ob als Vorleistung der Wareneinsatz oder der Wareneinkauf (also ohne Bestandsveränderungen) heranzuziehen ist. Bin mir leider nicht sicher, nehme aber eher an, dass es der WES ist.

Viele Grüße

G. Hassler

 

 

 

Verfasst von: Gast am 15.07.2009 06:13
 


THEMA:  RE: Berechnung Energieabgabevergütung
Lieber Forumsteilnehmer, Ja,d er Wareneinsatz - das ist korrekt. Lieben Gruß Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: WMT am 15.07.2009 06:25
 


THEMA:  RE: Berechnung Energieabgabevergütung
Liebe(r) G. Hassler, liebe Frau Hochweis! § 1 Energieabgabenvergütungsgesetz spricht auch iZm den Vorleistungen stets von (steuerbaren) UMSÄTZEN. Im Gegensatz zum Wareneinkauf ist der (um Bestandsveränderungen bereinigte) Einkauf meiner Auffassung nach kein von einem anderen Unternehmen zugekaufter Umsatz, sodass ich das Gesetz dahin gehend interpretiere, dass der Wareneinkauf anzusetzen ist. Mit freundlichen Grüßen, Mag. Manfred Takacs www.stb-takacs.at
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.86 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.