Verfasst von:
zickzack77 am
15.07.2009 15:43
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THEMA: Freier Dienstnehmer - Diäten |
Hallo,
als Freier Dienstnehmer bekomme ich monatlich zusätzlich € 200,-- an Diäten (Fahrt- + Essensgeld) ausbezahlt. Dieser Betrag wird als getrennter Posten zusätzlich zum Honorar ausbezahlt und fällt nicht in die Bemessungsgrundlage der Sozialversicherung. Wie sind diese Beträge nun aber steuerlich zu beachten? Muss ich davon auch noch ESt. bezahlen oder zählen diese Beträge auch zur Bemessungsgrundlage der USt.
MfG, Anna |
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Verfasst von:
Gast am
15.07.2009 15:48
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THEMA: RE: Freier Dienstnehmer - Diäten |
Lieber Zickzack77,
Die Diäten, die Sie erhalten, gelten als Einnahmen.
Sie müssen entsprechende Unterlagen führen, damit Sie dann auch die Däten von der Steuer als Ausgaben wieder absetzen können. Die Fahrtkosten können Sie mti Belgen nachweisen oder KM-Geld rechnen (hier ist relvant ob Sie Ihr Auto mehr oder weniger als 50 % betrieblich nutzen). Zusätzlich können Sie Kosten wie Telefon, PC, ... steuerlich berücksichtigen, wenn Sie dieses auch für Ihre Tätigkeit einsetzen.
Empfehlen würde ich Ihnen die Form der Aufzeichnungen und Abrechnungen mit einem Fachmann persönlich durch zu besprechen.
Für die Umsatzsteuer sind auch die Nebenleistungen der gleichen Umsatzsteuer zu unterziehen, wie die Hauptleistung. Ausgenommen ist nur, wenn Sie einen "Echtbeleg" mit Ihrem Auftraggeber abrechnen, das bedeutet, wenn Sie auf seinen Namen und seine Rechnung ein GEld ausgegeben haben.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis,MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at |
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Verfasst von:
zickzack77 am
16.07.2009 14:52
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Verfasst von:
Gast am
17.07.2009 14:49
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THEMA: RE: Freier Dienstnehmer - Diäten |
LIeber Zickzack,
Wenn Ihnen meine Info hilfreich war, dann würde ich mich sehr über Ihre Bewertung (in der Rubrik Bilanzbuchhalter bei meiner Firmenbeschreibung) freuen ;o)
Lieben Gruß
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at |
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