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Verfasst von: Gast am 16.07.2009 07:05
 


THEMA:  SVA Kostenanteil - Sonderausgaben

Guten Tag!

Kann ich den SVA Kostenanteil als Sonderausgabe geltend machen? Mir wurde mitgeteilt, dass es auf jeden Fall keine Betriebsausgabe ist. Oder kann ich den Kostenanteil überhaupt nicht geltend machen?

 

Verfasst von: Gast am 16.07.2009 08:01
 


THEMA:  RE: SVA Kostenanteil - Sonderausgaben
Liebe Frau Schneider, Die SVA ist, wenn Sie Selbständige sind, Betriebsausgaben. Wenn Sie Gesellschafter in einer Personengesellschaft sind, dann sind das "Sonderbetriebsausgaben" - also auch Betriebsausgaben, die Ihren Gewinnanteil reduzieren. Das betrifft die laufend verrechneten SV-Anteile. Wenn Sie darauf auch den Selbstbehalt von Arztkosten haben, dann bilden diese Ausgaben, die mitverrechnet werden keine Betriebsausgaben, können aber als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden (hier muss aber der Selbstbehalt abgerechnet werden). Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: Julius Schandl am 12.08.2017 17:55
 


THEMA:  Sonderausgaben / SVA Bemessungsgrundlage

Liebes Steuerberater.at Team, würden Sie bitte mit folgender Frage helfen? Dürfen die Topf-Sonderausgaben (jährlich max. 2.920€, zu einem Viertel steuerwirksam) schon bei der Berechnung der SVA Bemessungsgrundlage abgezogen werden? Oder nur gegenüber dem Finanzamt zur Berechnung der Einkommensteuer? Vielen Dank im Voraus! Julius Schandl aus Hallein

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